Parkpickerl Wien – nach dem Umzug im neuen Bezirk beantragen
Ganz Wien ist flächendeckende Kurzparkzone. Nach einem Umzug in einen neuen Bezirk müssen Sie Ihr Parkpickerl neu beantragen – das alte gilt dort nicht mehr. Hier erfahren Sie kompakt, was Sie brauchen (Stand 2026). Und für den Umzug selbst: WTMS bringt Sie stressfrei in Ihre neue Wohnung.
Wer ein Parkpickerl braucht
- Gilt für ganz Wien – alle 23 Bezirke haben flächendeckende Kurzparkzonen
- Nötig, wenn Sie in Ihrem neuen Bezirk regelmäßig mit dem Auto parken
- Ohne Pickerl droht eine Strafe innerhalb der Kurzparkzone
- Gilt nur für den Bezirk, in dem Ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Zulassungsschein des Fahrzeugs
- Meldezettel bzw. Nachweis des Hauptwohnsitzes im neuen Bezirk
- Bei Firmenfahrzeugen: zusätzliche Nachweise nötig
- Antrag online über oesterreich.gv.at oder bei der MA 46
Wichtiger Tipp
- Erst nach der Wohnsitz-Ummeldung (Meldezettel) beantragbar
- Rechtzeitig vor Ablauf des alten Pickerls neu beantragen
- Online-Antrag mit ID Austria meist in wenigen Minuten erledigt
- Gültigkeitsdauer und Kosten variieren je nach Zeitraum
Amtswege rund um Ihren Umzug
Denken Sie neben dem Parkpickerl auch an die Wohnsitz-Ummeldung (Meldezettel) – sie ist Voraussetzung für den Parkpickerl-Antrag im neuen Bezirk. Und vergessen Sie nicht, den ORF-Beitrag umzumelden, falls sich Ihre Adresse geändert hat.
Den offiziellen Antrag stellen Sie über oesterreich.gv.at oder direkt bei der MA 46.