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Parkpickerl Wien – nach dem Umzug im neuen Bezirk beantragen

Ganz Wien ist flächendeckende Kurzparkzone. Nach einem Umzug in einen neuen Bezirk müssen Sie Ihr Parkpickerl neu beantragen – das alte gilt dort nicht mehr. Hier erfahren Sie kompakt, was Sie brauchen (Stand 2026). Und für den Umzug selbst: WTMS bringt Sie stressfrei in Ihre neue Wohnung.

Wer ein Parkpickerl braucht

  • Gilt für ganz Wien – alle 23 Bezirke haben flächendeckende Kurzparkzonen
  • Nötig, wenn Sie in Ihrem neuen Bezirk regelmäßig mit dem Auto parken
  • Ohne Pickerl droht eine Strafe innerhalb der Kurzparkzone
  • Gilt nur für den Bezirk, in dem Ihr Hauptwohnsitz gemeldet ist

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Zulassungsschein des Fahrzeugs
  • Meldezettel bzw. Nachweis des Hauptwohnsitzes im neuen Bezirk
  • Bei Firmenfahrzeugen: zusätzliche Nachweise nötig
  • Antrag online über oesterreich.gv.at oder bei der MA 46

Wichtiger Tipp

  • Erst nach der Wohnsitz-Ummeldung (Meldezettel) beantragbar
  • Rechtzeitig vor Ablauf des alten Pickerls neu beantragen
  • Online-Antrag mit ID Austria meist in wenigen Minuten erledigt
  • Gültigkeitsdauer und Kosten variieren je nach Zeitraum

Amtswege rund um Ihren Umzug

Denken Sie neben dem Parkpickerl auch an die Wohnsitz-Ummeldung (Meldezettel) – sie ist Voraussetzung für den Parkpickerl-Antrag im neuen Bezirk. Und vergessen Sie nicht, den ORF-Beitrag umzumelden, falls sich Ihre Adresse geändert hat.

Den offiziellen Antrag stellen Sie über oesterreich.gv.at oder direkt bei der MA 46.

Häufige Fragen zum Parkpickerl

Nein. Das Parkpickerl gilt nur für den Bezirk, in dem es ausgestellt wurde. Nach einem Umzug in einen anderen Bezirk müssen Sie ein neues beantragen.

Ja, mit der ID Austria ist der Antrag über oesterreich.gv.at digital möglich.

Ja, Ihr Hauptwohnsitz im entsprechenden Bezirk muss gemeldet sein – melden Sie sich daher zuerst beim Meldeamt um.

Die Kosten hängen vom gewählten Gültigkeitszeitraum ab. Aktuelle Tarife finden Sie auf wien.gv.at.
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